1523 "Reyn an den scheyt"

Die erstmalige Nennung Reyn an den Scheyt  im Vertrag von Schönau 1523/4 verweist auf einen bebauten Weg, die spätere Südstraße vom Dreieck bis zum Markt.

Dieser Textauszug stammt von Quix Geschichte der Schlösser Schonau und Uersfeld 1837. (Siehe unten den Ausschnitt aus der Originalurkunde.)

 

Blicken wir auf die Karten von Hopels sehen wir rechts von diesem Weg eine weiße Fläche. Da dieser Bereich nicht mehr zur freien Herrschaft Schönau gehört, wird keine Bebauung eingezeichnet. Hinweise auf die damalige Bebauung der Ortslage "Scheid" sind nicht bekannt. (Mehr zur Siedlungsfläche von op dr scheet.)

 

Für diesen langjährigen Rechtsstreit fertigte Petrus Josephus Hopels verschiedene Karten. Er war vereidigter Landmesser der Kaiserlichen Freien Reichsstadt Aachen um 1700.

Die Karte von 1709 (1769?)  greift den Vergleich zum Grenzverlauf auf. In der Legende heißt es

unter H: der Rein, oder Weeg am Scheidt.

 

Hopels Limiten der freij-Herrrschafft Schönaw 1709 o. 1769
Hopels Limiten der freij-Herrrschafft Schönaw 1709 o. 1769

Charta figurativa von Hopels, 1771

Im Landesarchiv findet sich eine weitere Fassung dieser SW-Karte von 1709. Sie bezieht sich direkt auf den Vertrag von 1523.

Dietmar Kottmann verdanke ich den Hinweis auf die Bedeutung dieser Karten. Sie wurden von einem vereidigten Landmesser erstellt. Das ersparte dem Gericht, sich mit großem Tross die Situation vor Ort anzusehen.

Hopels Limiten der freij-Herrrschafft Schönaw 1771 Quelle: Landesarchiv NRW
Hopels Limiten der freij-Herrrschafft Schönaw 1771 Quelle: Landesarchiv NRW

Quelle:
AA 0609 / Paffendorf, Akten AA 0609, Nr. 9 - ,12
Hoheits-, Jurisdiktions- und Besitzstreit um die Herrschaft Schönau.
BESTELLSIGNATUR: AA 0627 / Reichskammergericht AA 0627, Nr. 3858 - M 1100/2879

Karte 53 x 72,5 cm von der Herrschaft Schönau von 1771 unter Einarbeitung der vertraglichen Grenzregulierung von 1523 (1524) (Q 339) zwischen Dietrich von Myllendonk und Werner von Schönrath, die den Geometern Petrus Joseph Hopels und Johann Römpgens im Original vorgelegen hat (Q 338).

URL im Landesarchiv

 Ein Ausschnitt aus dieser Urkunde zur Grenzregulierung folgt:

Auschnitt aus der Urkunde zur Grenzregulierung von 1523 (1524) Quelle: Landesarchiv NRW
Auschnitt aus der Urkunde zur Grenzregulierung von 1523 (1524) Quelle: Landesarchiv NRW


Charta figurativa von Hopels, 1752

In der Legende zu dieser Karte von 1752 wird (Kohl)Scheid nicht erwähnt.

Hopels Charta figurativa der freien Herrschaft Schönau von 1752 Quelle: Landesarchiv NRW
Hopels Charta figurativa der freien Herrschaft Schönau von 1752 Quelle: Landesarchiv NRW

Quelle:

AA 0627 / Reichskammergericht AA 0627, Nr. 3836 - M 1078/2828
Farbiger Abriß 74 x 54 cm von den Grenzen der Reichsfreiherrschaft Schönau, der Reichsstadt Aachen und der Herrschaft Heyden von 1752, durch den Aachener Geometer und vereidigten Landmesser Hopels angefertigt (Q 23).