1804 St. Katharina Kohlscheid

Das Jahr 1804 brachte wichtige Änderungen der Kirchenorganisation.  Mit Bildung der Diözese Aachen wurden Richterich, Horbach und Kohlscheid selbständige Pfarren mit eigenen kirchlichen Verpflichtungen und getrennten Prozessionen.
Zu den durch das Dekret vom 01.03.1804 geschaffenen Succursalpfarreien des Friedensgerichtsbezirks und der Kantonalkirche Burtscheid gehört auch Kohlscheid. Seitdem gibt es in Kohlscheid die selbständige Pfarre St. Katharina. Zu ihr gehörten auch: Klinkheide, Rumpen, Dornkaul, Wilsberg, Gracht, Viehweg, Mühlenbach und Oberpannesheide.

Unterpannesheide kommt zur Succursalpfarre Horbach. In Pannesheide verläuft die Grenze über den Pützweg und den Viehweg; letzterer ist nicht identisch mit dem Viehweg in Kohlscheid.


Eine Succursalpfarre ist eine Hilfspfarre, die der Hauptpfarre gleichgestellt ist. Nun sind auch Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen in Kohlscheid möglich. Weil durch die Säkularisation den Kirchen das Vermögen genommen wurde, müssen jetzt die Zivilgemeinden Beiträge zu den Kultuskosten aus Steuermitteln leisten.