§ 2
(1) Die Stadt Herzogenrath, die Gemeinde Kohlscheid und die Gemeinde Merkstein - mit Ausnahme der in § 26 genannten Flurstücke - werden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen. Die Gemeinde
erhält den Namen Herzogenrath und führt die Bezeichnung „Stadt".
(2) In die Stadt Herzogenrath werden eingegliedert:
1. aus der Gemeinde Bardenberg die Flurstücke:
...
2. aus der Gemeinde Richterich die Flurstücke:
...
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE KOHLSCHEID
Sehr verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Am 2. Dezember 1971 wurde vom Landtag Nordrhein-Westfalen das „Aachen-Gesetz" verabschiedet. Im Zuge der hierdurch mit Beginn des neuen Jahres wirksam werdenden Neugliederung des Aachener Raumes
wird die Gemeinde Kohlscheid mit der Stadt Herzogenrath und der Gemeinde Merkstein eine neue Stadt bilden. Mit dem Zusammenschluß dieser drei Gemeinden wird ein bedeutungsvolles Stück Geschichte
der Gemeinde Kohlscheid beendet sein.
Es bleibt zu hoffen, daß die neue Stadt sich in gleicher Weise der Anliegen der Bevölkerung annehmen wird, wie es die Gemeinde Kohlscheid zu tun bestrebt war.
Es ist uns ein aufrichtiges Bedürfnis, all denen zu danken, die durch tätige, ideelle und materielle Hilfe die Gemeinde Kohlscheid bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben unterstützt
haben.
Zu den bevorstehenden Festtagen entbieten wir herzliche Grüße verbunden mit den besten Wünschen für ein gutes Jahr 1972.