Die erstmalige Nennung Reyn an den Scheyt im Vertrag von Schönau 1523/4 verweist auf einen bebauten Weg, die spätere Südstraße vom Dreieck bis zum Markt.
Der nebenstehende Textscan stammt von Quix "Geschichte der Schlösser Schonau und Uersfeld" von 1837. (Vgl. unten einen Ausschnitt aus der Originalurkunde.)
Die Urkunde der Grenzbegehung und die darauf basierenden Hopelskarten sind Bestandteil des Hoheits-, Jurisdiktions- und Besitzstreit um die Herrschaft Schönau beim Reichskammergericht. Ausführlicher: Landesarchiv Rheinland mit verschiedenen Bestellsignaturen.
Für diesen langjährigen Rechtsstreit fertigte Petrus Josephus Hopels verschiedene Karten. Er war vereidigter Landmesser der Kaiserlichen Freien Reichsstadt Aachen um 1700.
Dietmar Kottmann verdanke ich den Hinweis auf die Bedeutung dieser Karten. Sie wurden von einem vereidigten Landmesser erstellt. Das ersparte dem Gericht, sich mit großem Tross die Situation vor Ort anzusehen.
Blicken wir auf die Karten von Hopels sehen wir rechts von diesem Weg eine weiße Fläche. Da dieser Bereich nicht mehr zur freien Herrschaft Schönau gehört, wird keine Bebauung eingezeichnet. Hinweise auf die damalige Bebauung der Ortslage "Scheid" sind nicht bekannt. (Mehr zur Siedlungsfläche von op dr scheet.)
Die Karte oben von 1709 (1769?) greift den Vergleich zum Grenzverlauf auf. In der Legende heißt es unter H: der Rein, oder Weeg am Scheidt.
Im Landesarchiv findet sich eine weitere Fassung dieser Karte von 1709. Danach bezieht sich direkt auf den Vertrag von 1523.
Quelle:
AA 0609 / Paffendorf, Akten AA 0609, Nr. 9 - ,12
Hoheits-, Jurisdiktions- und Besitzstreit um die Herrschaft Schönau.
BESTELLSIGNATUR: AA 0627 / Reichskammergericht AA 0627, Nr. 3858 - M 1100/2879
Karte 53 x 72,5 cm von der Herrschaft Schönau von 1771 unter Einarbeitung der vertraglichen Grenzregulierung von 1523 (1524) (Q 339) zwischen Dietrich von Myllendonk und Werner von Schönrath, die den Geometern Petrus Joseph Hopels und Johann Römpgens im Original vorgelegen hat (Q 338).
Hier ein Ausschnitt aus dieser Urkunde zur Grenzregulierung:
In der Legende zu dieser Karte von 1752 wird (Kohl)Scheid nicht erwähnt!
Quelle:
AA 0627 / Reichskammergericht AA 0627, Nr. 3836 - M 1078/2828
Farbiger Abriß 74 x 54 cm von den Grenzen der Reichsfreiherrschaft Schönau, der Reichsstadt Aachen und der Herrschaft Heyden von 1752, durch den Aachener Geometer und vereidigten Landmesser
Hopels angefertigt (Q 23).