Wagner, Hermann (1881): Beschreibung des Bergreviers Aachen. Mit zwei Karten in Farbendruck. Bonn
(Beschreibung der Bergreviere des Oberbergamtsbezirks Bonn, 3). Online verfügbar unter https://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/titleinfo/2977729, zuletzt geprüft am 15.10.2017.

 

Abschrift S. 234-236:

XXIII. Bergtechnische Lehranstalten.

 1. Bergschulwesen

 

A. Bergschule zu Bardenberg

 

Nach Auflösung der Dürener Bergschule im Jahre 1867 wurde von den Interessenten des Steinkohlenbergbaues in den Revieren Aachen und Düren beschlossen, mit Rücksicht auf die Eigenartigkeit dieses Grubenbetriebes eine besondere Fachschule zur Ausbildung der verschiedenen Kategorien von Grubenbeamten zu errichten. Nachdem das Statut der neuen Schule durch den Handelsminister am 31. Oktober 1867 genehmigt war, wurde der erste Cursus am 20. Januar 1868 mit 9 Schülern eröffnet.

 

Die Schule, deren Lehrsale und Sammlungen sich in den unteren Räumen des Knappschaftskrankenhauses zu Bardenberg befinden, ist einklassig, der Cursus zweijährig. Der Unterricht fand während der ersten 8 Jahre an zwei ganzen Wochentagen statt, während sich die Schüler au den übrigen Wochentagen mit praktischen Arbeiten auf den verschiedenen Gruben zu beschäftigen hatten. Für die Unterrichtstage wurde den Schülern von ihren Grubenverwaltungen ein Normalschichtlohn bewilligt.

 

Qualificirt zur Aufnahme in die Schule sind nur solche junge Leute aus der Klasse der Arbeiter, welche eine dreijährige praktische Beschäftigung auf den Gruben nachweisen und bei guter Führung mit denjenigen Kenntnissen versehen sind, die man von einem, aus einer guten Elementarschule entlassenen Schüler erwarten darf.

 

Mit Beginn des fünften Cursus (im November 1876) wurde die Schule dahin erweitert, dass sich der Unterricht jetzt auf 3 Wochentage (wöchentlich 19 Unterrichtsstunden) erstreckt, um auch brauchbare Fahr- und Obersteiger, sowie Maschinensteiger und nöthigenfalls Markscheidergehülfen und Rechnungsbeamte heranbilden zu können. Die Schüler erhalten aus Bergschulmitteln die erforderlichen Vorlegeblätter, Zeichnen- und Schreibmaterialien und Lehrbücher.

 

Das Lehrerpersonal besteht aus einem technischen Lehrer, einem Markscheider und einem Elementarlehrer, welcher zugleich die Geschäfte des Rendanten, Bibliothekars und Conservators der Sammlungen versieht. Zur Leitung des Schulwesens ist ein Curatorium bestellt. Dasselbe besteht aus fünf, von den beitragenden Werksbesitzern zu wählenden Personen, denen die Revierbeamten der Reviere Aachen und Düren als gleichberechtigte Mitglieder hinzutreten. Bei Wahl der Mitglieder berechtigt ein Beitrag von je 45 Mark zur Ausübung einer Stimme. Das Curatorium wühlt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter desselben und fasst seine Beschlüsse nach einfacher Stimmenmehrheit. Zur Fassung gültiger Beschlüsse ist die Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Dem Curatorium und insbesondere dem Vorsitzenden liegt die allgemeine Oberaufsicht über das Lehrerpersonal und die Schüler, sowie die Verwaltung des Vermögens der Anstalt ob. Das Curatorium bestellt und entlässt die Lehrer, stellt den Etat fest und ertheilt dem Rendanten Decharge.

 

Die Unterhaltungskosten der Bergschule, welche jährlich durchschnittlich 3200 Mark betragen, werden lediglich aus den Kapitalzinsen und den Beiträgen der Werksbesitzer nach Massgabe des Förderquantums beschafft.

 

Seit ihrem zwölfjährigen Bestehen hat die Anstalt sehr segensreich gewirkt. Mit Schluss des sechsten Cursus sind im Ganzen 80 Schüler ausgebildet worden, welche je nach ihrer Befähigung und ihren Leistungen, im praktischen Dienste grösstenteils in den Bergrevieren Aachen und Düren Verwendung gefunden haben.

 

Die Bergschule bezieht keinen Staatszuschuss; dagegen ist durch Ministerialerlass vom 28. März 1879 der Königlichen Bergwerksdirektion zu Saarbrücken die Ermächtigung ertheilt worden, so viele von den auf der Bergschule zu Bardenberg ausgebildeten Bergschülern behufs weiterer Ausbildung zu höheren Werksbeamten für das Inde- und Wormrevier in die Saarbrücker Hauptbergschule und eventuell auch in die mit derselben verbundene Markscheiderfachklasse aufzunehmen, als Raum vorhanden ist und die Aufzunehmenden die für die Hauptbergschule vorgeschriebene Aufnahmeprüfung bestehen. Unterricht und Lehrmittel sind alsdann solchen Bergschülern im gleicher Weise unentgeltlich zu gewähren wie den übrigen Schülern der Saarbrücker Bergschule. Auch können dieselben in Bedürftigkeitsfällen, insoweit es die etatsmässigen Bergschulfonds gestatten, mit Unterstützungen bedacht werden.

 

B. Bergvorschulen

 

Schon während der beiden ersten Lehrcurse der Bardenberger Bergschule hatte sich der verschiedene Bildungsgrad der aufgenommenen Schüler als sehr hemmend für die Leistungsfähigkeit der Schule erwiesen. Die weniger Vorgebildeten blieben zurück, während die Lehrer mit den besseren Schülern vorschritten. Die Bergschule war daher genöthigt, eine bestimmtere Stellung zu den Anforderungen bei der Aufnahme zu nehmen. Eine möglichst gleichmässige Vorbildung konnte aber nur durch Bergvorschulen erreicht werden, deren nächste Aufgabe darin besteht, in den Elementarfächern genügend vorgebildete junge Leute der Bergschule zuzuführen. So wurden denn schon im Jahre 1872 die drei Bergvorschulen zu Grube Neu Laurweg, zu Grube Maria und zu Eschweiler Pumpe auf alleinige Kosten der verschiedenen Bergwerksgesellschaften in's Leben gerufen. Die Schüler für dieselben werden aus den fähigsten jungen Leuten der Fortbildungsschulen genommen.

 

Der Unterricht an diesen Schulen findet nach einem gleichmässigen Lehrplane an zwei Wochentagen Nachmittags statt; ausserdem nehmen die Schüler an dem Zeichnenunterrichte in den Sonntagsschulen Theil.

 

2. Abtheilung für Bergbau- und Hüttenkunde und für Chemie an der Königlichen technischen Hochschule zu Aachen

 

Obwohl einer allgemeinen Staatsanstalt angehörend, hat die an der technischen Hochschule zu Aachen neu gegründete Abtheilung für Bergbau doch eine hervorragende Wichtigkeit für das Bergrevier Aachen und darf deshalb hier nicht unerwähnt gelassen werden, zumal das junge Institut auch seinerseits in erster Linie auf den Bergbau der nächsten Umgebung, welcher einen so reichhaltigen Lehrstoff darbietet, angewiesen sein wird.

 

Nach dem durch Allerhöchsten Erlass vom 27. August 1880 genehmigten Verfassungsstatut für die technische Hochschule (vergl. Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen Bd. XXIX Abth. A S. 15 ff.) ist das neu hinzugekommene Unterrichtsgebiet des Bergbaues mit den bereits bestehenden Disciplinen der Hüttenkunde und Chemie zu einer Abtheilung (der vierten von den fünf Abtheilungen) verbunden.