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Besagte Berechtigung hätte demnach zu Gränzen:
Gegen Norden den Punkt A, bestimmt da, wo der Viehweg, und ein, dreißig Meter von den Hecken von Kohlscheid entfernter Fußpfad zusammen treffen; ferner diesen Viehweg fortan bis an den Punkt B,
wo er sich mit der Landstraße von Aachen auf Herzogenrath kreuzt; diese Landstraße hinüber, den Viehweg nach, und die Punkte C. D vorbey, bis an den Punkt E in dem Geheuchte Bank, wo der Weg von
Richterich auf Bank, die Königstraße und der Viehweg sich vereinigen.
Gegen Westen, von dem Punkt E den Weg von Bank auf Richterich bis an den Punkt E bestimmt zu 170 Meter diesseits des Ortes, wo sich besagter Weg mit jenem von Forsterheyd auf Groß-Ursfeld kreuzt,
Punkt F.
Gegen Süden, vom Punkt F an, eine gerade Linie, sich Lehnend an die Kircheich, Punkt G; von diesem Punkt den
Kircheich- oder Baums-Weg bis an den Punkt H, da, wo besagter Kircheich-Weg und der Bequemlichkeits-Weg zusammen kommen.
Gegen Osten, von dem Punkt H diesen Bequemlichkeits-Weg bis an den Punkt 1, 170 Meter weit von dem vorigen, und dann von dem Punkt I bis an den Punkt A, womit angefangen worden; gleichwie sich
dieß alles auf der Bittschrift sehen läßt.
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Da die "Bittsteller", die Hrn. Joseph Kux, Konrad Delbrouck und Kompagnie, beyde wohnhaft zu Hunshoven, Meyerey Geilenkirchen sind, muss die Bittschrift nicht nur in dem Bezirks- und Departements-Hauptorte drey Sonntage nach einander verkündigt werden, und einen Monat lang angeheftet bleiben, sondern auch in deren Wohnort, der Meyerey Geilenkirchen.