Stand: 21.10.2021

Hinweise zum Umgang mit dem Urheberrecht

Herkunft und Quelle

Wer seine heimatkundliche Forschung veröffentlichen will, sollte so fair sein, wenigstens die genutzten Quellen und deren Herkunft aufzuführen. Das bezieht sich auf Quellen in der Literatur, aus dem Internet, aus Archiven usw. Das setzt voraus, dass man seine Sammlung oder Auswertung frühzeitig entsprechend erfasst.

Das ist nur fair als Anerkennung der Arbeit, die Autoren oder Sammlungen machen. Archive z.B. müssen ihre Arbeit und deren Nutzung dokumentieren gegenüber Geldgebern.

Wenn die verwendete Quelle sogar urheberechtlich geschützt ist, besteht die Verpflichtung zu dieser Angabe, ggf. ist die geplante Nutzung - z.B. Foto im Internet rechtlich gar nicht erlaubt.

 

Gerade bei einigen lokalen Facebookseiten in der Städteregion Aachen werden diese Prinzipien ignoriert, das ist schade. Es ist da offensichtlich, das immer wieder Materialien oder Veröffentlichungen der benachbarten Heimatsvereine genutzt werden.

 

Urheberrecht

Für einen Laien ist es nicht leicht, sich im Dschungel des Urheberrechts zurecht zu finden.

Es geht um Fragen wie diese:

  • Wie sichere ich das Urheberrecht an meiner eigenen Arbeit?
  • Wie sorgen wir für die Einhaltung von Urheberrechten in unserem Archiv?
  • Wie kann ich urheberrechtlich geschützte Werke rechtssicher verwneden?

Zu diesen Fragen folgen erste Antworten sowie Hinweise auf vertiefende Quellen.

 

Die eigenen Werke schützen

Heimatforscher und Heimatvereine veröffentlichen Artikel, die gedruckt oder auf Internetseiten veröffentlicht werden. Jetzt gilt es einen Spagat auszuloten, wie man sein Werk schützt?

Will oder muss ich mit meinem Werk Geld verdienen, z.B. um Druckkosten zu finanzieren, habe ich kein Interesse daran, dass es irgendwie vervielfältigt wird.

Wenn ich ein Interesse daran habe, dass mein Werk verbreitet wird, muss ich andere Möglichkeiten finden.

Hierfür eine rechtssichere Auskunft zu geben ist mir nicht möglich. Meine Überlegungen:

 

 

 

Urheberrecht im Heimatarchiv

Postkarten und Bilder

Situation: einer Heimatverein bekommt Postkarten mit Heimatmotiven; die Postkarten sind „gelaufen“, d.h. sie enthalten persönliche Informationen wie Anschrift, Anrede, Texte. Dazu werden exemplarisch Fragen des Urheberrechts angesprochen. Die Antworten können auf andere Medien, wie z.B. Bilder und Fotografien, übertragen werden.

 

Wer hat welche Rechte?

  • Der Fotograf des Motivs
  • Der produzierende Verlag
  • Der Schreiber der Karte
  • Die Empfängerin der Karte
  • Der Schenker
  • Das empfangende Archiv

Welche Nutzungsrechte werden erworben?

  • Was kann, sollte vertraglich  vereinbart werden bei einer Schenkung?
  • Gibt es Schutzfristen für das Motiv?

Was muss bei einer Veröffentlichung beachtet bzw. angegeben werden?

  • Motivseite
  • Urheberrecht
  • Quellenangabe
  • Schreibseite
    • ja/nein
    • anonymisiert oder offen

Vermutlich gelten für das Bildmotiv Urheberrechte, für die textliche Rückseite müssen evt. persönliche Daten geschützt werden.

 

Vgl. ergänzend die ausführlicheren Überlegungen von Erich Hallmann zur Bearbeitung einer historischen Postkartensammlung.

 

Quellen zum Urheberrecht

 

Urheberrecht: Was gilt es beim geistigen Eigentum zu beachten?  https://www.urheberrecht.de/

 

Urheberrecht bei Postkarten: Rechtliche Vorgaben für Urlaubsgrüße

 

Urheberrecht an Landkarten: https://www.schmunzelkunst.de/u_recht_landkarten

 

Hausrecht vs. Eigentumsrecht bei der Sachfotografie https://www.schmunzelkunst.de/sachfoto.htm

 

Definitionen für „kostenlos“, „lizenzfrei“, „gemeinfrei“ und „frei lizenziert” bei Bildern im Artikel Nicht nur kostenlos, sondern frei