Stand: 21.10.2021
Wer seine heimatkundliche Forschung veröffentlichen will, sollte so fair sein, wenigstens die genutzten Quellen und deren Herkunft aufzuführen. Das bezieht sich auf Quellen in der Literatur, aus dem Internet, aus Archiven usw. Das setzt voraus, dass man seine Sammlung oder Auswertung frühzeitig entsprechend erfasst.
Das ist nur fair als Anerkennung der Arbeit, die Autoren oder Sammlungen machen. Archive z.B. müssen ihre Arbeit und deren Nutzung dokumentieren gegenüber Geldgebern.
Wenn die verwendete Quelle sogar urheberechtlich geschützt ist, besteht die Verpflichtung zu dieser Angabe, ggf. ist die geplante Nutzung - z.B. Foto im Internet rechtlich gar nicht erlaubt.
Gerade bei einigen lokalen Facebookseiten in der Städteregion Aachen werden diese Prinzipien ignoriert, das ist schade. Es ist da offensichtlich, das immer wieder Materialien oder Veröffentlichungen der benachbarten Heimatsvereine genutzt werden.
Für einen Laien ist es nicht leicht, sich im Dschungel des Urheberrechts zurecht zu finden.
Es geht um Fragen wie diese:
Zu diesen Fragen folgen erste Antworten sowie Hinweise auf vertiefende Quellen.
Heimatforscher und Heimatvereine veröffentlichen Artikel, die gedruckt oder auf Internetseiten veröffentlicht werden. Jetzt gilt es einen Spagat auszuloten, wie man sein Werk schützt?
Will oder muss ich mit meinem Werk Geld verdienen, z.B. um Druckkosten zu finanzieren, habe ich kein Interesse daran, dass es irgendwie vervielfältigt wird.
Wenn ich ein Interesse daran habe, dass mein Werk verbreitet wird, muss ich andere Möglichkeiten finden.
Hierfür eine rechtssichere Auskunft zu geben ist mir nicht möglich. Meine Überlegungen:
Situation: einer Heimatverein bekommt Postkarten mit Heimatmotiven; die Postkarten sind „gelaufen“, d.h. sie enthalten persönliche Informationen wie Anschrift, Anrede, Texte. Dazu werden exemplarisch Fragen des Urheberrechts angesprochen. Die Antworten können auf andere Medien, wie z.B. Bilder und Fotografien, übertragen werden.
Wer hat welche Rechte?
Welche Nutzungsrechte werden erworben?
Was muss bei einer Veröffentlichung beachtet bzw. angegeben werden?
Vermutlich gelten für das Bildmotiv Urheberrechte, für die textliche Rückseite müssen evt. persönliche Daten geschützt werden.
Vgl. ergänzend die ausführlicheren Überlegungen von Erich Hallmann zur Bearbeitung einer historischen Postkartensammlung.
Urheberrecht: Was gilt es beim geistigen Eigentum zu beachten? https://www.urheberrecht.de/
Urheberrecht bei Postkarten: Rechtliche Vorgaben für Urlaubsgrüße
Urheberrecht an Landkarten: https://www.schmunzelkunst.de/u_recht_landkarten
Hausrecht vs. Eigentumsrecht bei der Sachfotografie https://www.schmunzelkunst.de/sachfoto.htm
Definitionen für „kostenlos“, „lizenzfrei“, „gemeinfrei“ und „frei lizenziert” bei Bildern im Artikel Nicht nur kostenlos, sondern frei