09.05.2025

Das Jülische Amt Wilhelmstein

Heute ist die Burg Wilhelmstein weit bekannt als Ausflugsziel und Veranstaltungsort. Früher war die Burg der Amtssitz des Amtmannes des Jülicher Amtes Wilhelmstein.
Das Herzogtum Jülich wurde verwaltet von zuletzt 25 Ämtern. Eines dieser Ämter war das Amt Wilhelmstein. Zum Gebiet dieses Amtes gehörte die Jülicher Unterherrschaft Heyden.

 

Das wirft Fragen nach der Bedeutung des Amts Wilhelmstein für das Kohlscheider Gebiet auf. Und nach dem Zusammenhang von Burg und Amtssitz.

Karte des Amtes Wilhelmstein aus dem Codex Welser

Johann Franz v. Welser hat 1723 die Historisch-topographische Beschreibung des Fürstenthums Jülich verfasst - heute bekannt als Codex Welser.

Er steht digitalisiert bereit beim Münchener Digitalisierungszentrum.

Der neben stehende Ausschnitt des Amtes Wilhelmstein stammt von Seite 43.

(Wir versuchen, die handschriftlichen Ortsbezeichnungen zu transkribieren.)

Die Beziehung von Heyden und Wilhemstein

Suchen wir nach der Beziehung der Herrschaft Heyden zum Amt Wilhelmstein, sind die Informationen durchaus widersprüchlich.

Ritter Godart zu der Heiden erhält von 1358-1363 die Bardenberger Burg als Pfand für eine Kriegsleihe von „eylf dusent mark“. Er wird so für diese Zeit Amtmann zu Wilhelmstein und Vogt zu Kornelimünster. Das spricht dann nicht für eine Unterordnung der Herrschaft, zumindest in dieser Zeit.

 

Für die Zeit um 1632 erwähnen die Quellen eine Auseinandersetzung über einen Schadenersatz für gepfändete Pferde und Kühe. Daraufhin dringt der Wilhelmsteiner Vogt mit aufgebotenen Schützen in das Heydener Ländchen ein und kassiert diesen Schadensersatz. Das soll 1656 zu diesem Lokalkrieg“ geführt haben: Um sich wahrscheinlich wegen gewaltsamer Eintreibung von Steuern zu rächen, fällt im Auftrage des Herrn von Alsdorf dessen Stellvertreter auf Wilhelmstein mit Bewaffneten in das Gebiet der Unterherrschaft Heyden ein. Schützen werden eingesetzt, die durch Zuhauen mit Picken, Hacken und "Achsen" die Grube_Sichelscheid zerstören. Sie wird bei Nacht und Nebel gänzlich verwüstet. Das Bergwerk kann nicht mehr bearbeitet werden, weil man nicht nur die beiden Schächte unbrauchbar macht, man leitet außerdem noch Wurmwasser in die Baue. Der Gesamtschaden wird mit 3.000 Reichstaler angegeben.

 

Hinweise zur Gerichtsbarkeit

Aus unbekannter Quelle:

Die Amtmänner von Wilhemstein waren ab 1536 Vorsitzende der „Mannkammer Wilhelmstein“ und des Lehengerichtes, ebenfalls des in Linden bestehenden Schöffengerichtes. Sie leiteten auch das Gericht für die „Köhler“ im Ländchen zur Heiden und für die Bardenberger Gruben. Höhere Instanz für diese Gerichte waren das Hauptgericht in Jülich und später die Hofkammer in Düsseldorf.