Langenberg

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Befagte Berechtigung hätte sonach zu Gränzen:
Gegen Norden, von der über die Wurm gehenden Brücke, Punkt A, dem alten Schlosse Wilhelmstein gegenüber, den Hausbrückerweg herauf, bis an das Haus des Wasenmeisters [= Abdecker], gemeiniglich Bohhäuschen genannt, B; von diesem Punkte nämlichen Hausbrückerweg herauf, und nahe an der Kapelle vorbey, bis an den Platz von Kohlscheid C; dann den Viehweg fort bis dahin, wo er sich mit dem Fußpfade D kreuzt.
Gegen Westen, von dem Punkt D an, eine gerade Linie nach Mittag zu bis an den Punkt E, 170 Meter diesseits des Ortes, wo der Kircheich- oder Baums-Weg und der Bequemlichkeits-Weg zusammen treffen.
Gegen Süden, von dem Punkt E an, eine gerade Linie bey F an der Wurm, 190 Meter von dem Aachner Landgraben.
Gegen Osten, von dem Punkt F an, die Wurm nach bis an den Punkt A, womit angefangen worden; gleichwie man dieß alles auf der Bittschrift sehen kann.

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