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Besagte Berechtigung sollte zu Gränzen haben:
Gegen Norden, von dem auf der Landstraße von Aachen auf Herzogenrath liegenden Hause von Offermanns, Punkt A an, eine gerade Linie, gehend, bis an den Punkt B, da, wo die Wege von Forsterheyd auf
Klinkheyd, Euchergracht und Katzerweg zusammen stoßen; dann verfolglich eine andere Linie, gehend bis an die Mühle genannt Müllenkoul C.
Gegen Westen, von besagter Mühle Punkt C an, aufwärts den Weg von Forsterheyd bis an den Punkt D, wo der Weg der Forsterheyder-Mühle und die Königstraße sich zerkreuzen.
Gegen Süden, vom Punkt D an, fortwärts die Königstraße bis an den Punkt E in dem Geheuchte Bank, wo der Weg von Richterich auf Bank, die Königstraße und der Viehweg zusammen treffen; dann weiter
von dem Punkt E, den Viehweg nach, und vorbeyftreichend die Punkte F.G.H.
Gegen Osten, von dem Punkt H, da, wo sich der Viehweg mit der Landstraße von Aachen auf Herzogenrath zerkreuzt, besagte Landstraße bis an das Haus von Offermanns, womit angefangen worden;
gleichwie man dies alles auf der Bittschrift sehen kann.
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