Konzessionsgesuch Neue-Laurweg

...

Besagte Berechtigung hätte demnach zu Gränzen:
Gegen Norden den Punkt A, bestimmt da, wo der Viehweg, und ein, dreißig Meter von den Hecken von Kohlscheid entfernter Fußpfad zusammen treffen; ferner diesen Viehweg fortan bis an den Punkt B, wo er sich mit der Landstraße von Aachen auf Herzogenrath kreuzt; diese Landstraße hinüber, den Viehweg nach, und die Punkte C. D vorbey, bis an den Punkt E in dem Geheuchte Bank, wo der Weg von Richterich auf Bank, die Königstraße und der Viehweg sich vereinigen.
Gegen Westen, von dem Punkt E den Weg von Bank auf Richterich bis an den Punkt E bestimmt zu 170 Meter diesseits des Ortes, wo sich besagter Weg mit jenem von Forsterheyd auf Groß-Ursfeld freuzt, Punkt F.
Gegen Süden, vom Punkt F an, eine gerade Linie, sich Lehnend an die Kircheich, Punkt G; von diesem Punkt den
Kircheich- oder Baums-Weg bis an den Punkt H, da, wo besagter Kircheich-Weg und der Bequemlichkeits-Weg zusammen kommen.
Gegen Osten, von dem Punkt H diesen Bequemlichkeits-Weg bis an den Punkt 1, 170 Meter weit von dem vorigen, und dann von dem Punkt I bis an den Punkt A, womit angefangen worden; gleichwie sich dieß alles auf der Bittschrift sehen läßt.

...