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Besagte Berechtigung hatte demnach folgende Gränzen,
nämlich gegen Norden, von dem Punkt A an, wo die Furter Steu auf der Wurm ist, in gerader Linie auf das Haus der Wittib Frohn im Dorfe Klinkheyd; von da den Fußpfad bis an den Kreuzweg von Bank
nach Forensberg, endlich den Weg von Bank fortwärts bis an das auf der Landstraße von Aachen auf Herzogenrath liegende Haus von Offermanns.
Gegen Westen, vom besagten mit B bezeichneten Hause an, abwärts die Landstraße nach Aachen zu bis an den Ort, wo sich diese Landstraße mit dem Viehweg C zerkreuzt.
Gegen Süden, vom Punkt Can, besagten Viehweg bis an den Punkt D auf dem Platz Kohlscheid; dann gegenüber der Kapelle den Hausbrückweg bis an das Haus des Wasenmeisters E; ferner hievon bis an F
die Brücke über die Wurm gegenüber der Wasserkunft der Ath und dem alten Schlosse Wilhelmstein.
Gegen Osten, von besagter Brücke, die Wurm herunter bis an die Furter-Steu A womit angefangen worden; so wie sich dies alles auf der Bittschrift sehen läßt.
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