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Wir Präfekt des Roer Departements, Mitglied der Ehrenlegion, Reichsbaron.
Thun fund allen, denen daran gelegen ist, daß die Hrn. Heinrich Winkens und Franz Winkens und Kompagnie, wohnhaft, der Erfte zu Richterich, und der Andere zu Aachen, Uns eine den 20. November
1809 bey Unsrer Präfeftur niedergelegte Bittschrift übergeben haben, um wahrend fünfzig Jahren die schließliche Berechtigung auf das in der Meyercy Pannesheyd, Kantons Burtscheid, Aachner
Bezirkes liegende Kohlwerk, genannt Hankepank, das sie in Besitz haben, zu erlangen.
Besagte Berechtigung hätte fonach zu Gränzen:
Gegen Norden eine gerade Linie, anfangend an der Wurm mit dem Punkt A, 190 Meter jenseits des Aachner Landgrabens, und aufhörend an dem Punkt B, 170 Meter von dem Orte, wo sich der Kircheich-
oder Baums-Weg nach Kohlscheid mit dem Bequemlichkeits-Wege kreuzt.
Gegen Westen, vom besagten Punkt B an, den Bequemlichkeits-Weg fort, bis an den Punkt C, wo obbezeichnete Wege zusammen treffen; und von diesem Punkte an eine gerade Linie, aufhörend in D, wo
sich die Wege von Kesselis auf Raula, und von Kempen auf Kohlscheid vereinigen.
Gegen Süden, vom besagten Punkt D an, eine gerade Linie diesseits und langs dem Abfluß-Stollen von Abgunst und Kempgen, bis an das Geheuchte Kesselis, Punkt E; hievon eine zweite gerade Linie,
diesseits und langs dem besagten Abfluß-Stollen von Abgunft, gleichwie die Vorige, in der Richtung nach Pumpenhäuschen, aber aufhörend an der Wurm auf dem Punkt F.
Gegen Osten, von dem Punkt F, die Wurm herunter bis an den Punkt A, womit angefangen worden; gleichwie man dies auf der Bittschrift sehen kann.
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